Wach auf! In dir steckt mehr, als du glaubst. Ein Schöpfer. Ein Denker. Ein Autor, dessen Worte bewegen, inspirieren, verändern können.

Dein Buch ist nicht nur ein Projekt.
Es ist deine Vision.
Deine Haltung.
Dein Beitrag.

Und genau deshalb reicht es nicht, nur kreativ zu sein.
Du musst auch strategisch sein.

Finanzen.
Steuern.
Ordnung.

Das sind keine trockenen Nebenschauplätze.
Das sind die Fundamente deiner Freiheit.

„Der Moment zu handeln ist JETZT!“

Steuern sind keine Bremse.
Sie sind ein Werkzeug.

Wer seine Basis sauber aufsetzt – ob als Selbstverleger oder im klassischen Verlag – schreibt später freier:
weniger Stress,
weniger Chaos,
mehr Klarheit.

Mehr Fokus auf das, was wirklich zählt – dein Manuskript.

Disziplin im Hintergrund schafft Kreativität im Vordergrund.

Denn wahre künstlerische Freiheit entsteht nicht im Zufall,
sondern auf einem stabilen Fundament.

 

Key Takeaways

  • Autorinnen und Autoren sind klassischerweise Freiberufler (siehe § 18 EStG (Gesetze im Internet)).
  • Statt Gewerbe: Start über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (online über ELSTER).
  • Betriebsausgaben senken die Steuerlast – nur der Gewinn wird versteuert.
  • GWG: Anschaffungen bis 800 Euro netto können sofort absetzbar sein (Grundlage u. a. § 6 EStG).
  • Home-Office-Pauschale: 6 Euro/Tag bis max. 1.260 Euro/Jahr (Infos: Bundesfinanzministerium).
  • Umsatzsteuer: Entscheidung zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung (Kleinunternehmer: § 19 UStG).
  • Belege sammeln, digitalisieren, Fristen einhalten – das spart Nerven (Aufbewahrung u. a. § 147 AO).

 

Definition schnelle Orientierung

Freiberufler (Autor): Schriftstellerische Tätigkeit zählt nach
§18 EStG
zu den freien Berufen. In der Regel ist kein Gewerbe nötig – stattdessen meldest du dich beim Finanzamt an und erhältst eine Steuernummer für Rechnungen.

Kurze Anmerkung / Wie man dieses Beispiel liest

  • Lies die Punkte wie eine Checkliste: Was ist schon erledigt, was fehlt?
  • Wenn du parallel noch am Text selbst feilst: Schau dir diese Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Buchschreiben an – die passt perfekt zur „Strategie + Kreativität“-Logik.
  • Notiere dir die Begriffe (Freiberufler, Betriebsausgaben, GWG) als „Fixpunkte“.
  • Entscheide Umsatzsteuer bewusst – nicht aus Zufall (Kleinunternehmer: § 19 UStG).
  • Mach Ordnung früh: Belege, Fristen, digitale Ablage (Aufbewahrung: § 147 AO).

 

Der erste Schritt zu deinem Erfolg: Die Anmeldung beim Finanzamt

Bevor das erste Honorar fließt, musst du dir über deinen Status klar werden. Die gute Nachricht: Autorinnen und Autoren sind klassischerweise Freiberufler. Nach
§18 EStG
gehört die schriftstellerische Tätigkeit zu den sogenannten freien Berufen.

 

Was bedeutet das für dich?

Das nimmst du sofort mit:

  • Kein Gewerbe nötig: Als reiner Autor musst du in der Regel kein Gewerbe anmelden. Das spart dir Bürokratie.
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Damit meldest du dich beim Finanzamt an – in der Praxis meist digital über ELSTER.
  • Steuernummer: Nach der Anmeldung erhältst du eine Steuernummer, die du für Rechnungen brauchst.

Hinweis aus dem Text: Wenn du deine Bücher zusätzlich über einen eigenen Online-Shop verkaufst, kann dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein – in dem Fall lohnt sich ein klarer Plan zur Veröffentlichung ohne Verlag (inkl. Optionen, die du von Anfang an sauber trennen kannst).

 

Dein Geld behalten: Was du alles absetzen kannst

Jeder Euro, den du für dein Buch ausgibst, kann deine Steuerlast senken. Diese Ausgaben heißen Betriebsausgaben. Sie werden von deinen Einnahmen abgezogen – und nur auf den verbleibenden Gewinn zahlst du Einkommensteuer.

“Steuern? Das sind keine Hindernisse, das sind Werkzeuge auf deinem Weg zur Größe.”

Aus dem Text

 

Typische Kosten für Selfpublisher

Du kannst fast alles absetzen, was direkt mit der Erstellung und Vermarktung deines Buches zu tun hat. Dazu zählen insbesondere:

Kostenart (Beispiele) Typischer Zweck
Lektorat, Korrektorat, Buchsatz Textqualität, Professionalität, Lesbarkeit
Cover-Design, Illustrationen Erster Eindruck, Wiedererkennungswert
Marketingkosten (Anzeigen, Website-Hosting, Flyer) Sichtbarkeit, Reichweite, Verkäufe
Software & Arbeitsmittel (Schreibprogramme, Laptop, Druckerpapier) Produktivität, Arbeitsfähigkeit
Fortbildungen (Workshops, Seminare) Know-how, Handwerk, Vermarktung

Mini-Checkliste: Was du für „absetzen“ brauchst

  • Rechnung/Quittung (sauber lesbar, vollständig)
  • Klare Zuordnung zur Autorentätigkeit (Erstellung oder Vermarktung)
  • Konsequente Ablage (digital oder analog – Hauptsache nachvollziehbar)

Wenn du dich gerade fragst, wie „professionell“ ein Manuskript überhaupt aussehen muss, lies als Nächstes:
So sieht ein Manuskript wirklich aus (mit Praxisbeispielen).

 

Die 800-Euro-Regel (GWG)

Kleinere Anschaffungen bis 800 Euro netto (geringwertige Wirtschaftsgüter) kannst du sofort im Jahr des Kaufs voll absetzen. Teurere Dinge müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden – bei Laptops meist über 3 Jahre.
Mehr Kontext zur Rechtsgrundlage: § 6 EStG (GWG/Abschreibung).

Typischer Denkfehler: „Wenn ich es für das Buch brauche, ist es automatisch sofort absetzbar.“ Nicht unbedingt – bei höheren Anschaffungen entscheidet die Regel zur Abschreibung.

 

Home Office und Reisekosten

Arbeitest du von zu Hause? Wenn du ein separates Arbeitszimmer hast, kannst du einen Teil der Miete und Nebenkosten absetzen. Alternativ gibt es die Home-Office-Pauschale von derzeit 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro im Jahr).
Offizielle Infos findest du beim Bundesfinanzministerium.

Auch Fahrten zu Messen oder Recherchereisen sind absetzbar: 0,30 € pro Kilometer oder die tatsächlichen Ticketkosten.

 

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?

Als Selfpublisher stehst du vor einer strategischen Wahl: die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung. Beide Wege können sinnvoll sein – je nachdem, wie du startest und welche Ausgaben du hast.
Gesetzliche Grundlage: § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).

Option Was es bedeutet Wann es oft passt
Kleinunternehmer Wenn dein Umsatz im ersten Jahr voraussichtlich unter 22.000 Euro liegt, musst du keine Umsatzsteuer auf deine Bücher erheben. Weniger Papierkram. Wenn du klein startest und Verwaltungsaufwand minimieren willst.
Regelbesteuerung Du führst Umsatzsteuer ab, kannst dir aber die gezahlte Umsatzsteuer an Dienstleister (Lektor, Designer) vom Finanzamt zurückholen. Wenn du am Anfang hohe Investitionen hast und Vorsteuer ziehen willst.

Merksatz: Kleinunternehmer = einfacher. Regelbesteuerung = mehr System, oft mehr Rückholung bei Startkosten.

Und wenn du gerade die “Bühne” fürs Buch baust: Hier findest du konkrete Vermarktungsideen für Autorinnen und Autoren – damit die Strategie nicht erst nach dem Druck beginnt.

 

Ordnung ist das halbe Autorenleben: Belege und Fristen

Das Finanzamt liebt Dokumente. Damit du bei einer Prüfung keine Probleme bekommst, lohnt sich ein einfacher, konsequenter Ablauf:

Dein Ordnungs-Protokoll (aus dem Text, sauber zusammengefasst)

  • Belege sammeln: Jede Quittung und Rechnung aufheben – ohne Beleg wird es oft nicht anerkannt.
  • 10 Jahre aufbewahren: Geschäftliche Unterlagen und Belege mindestens 10 Jahre sicher lagern (siehe § 147 AO).
  • Digitale Buchführung: Belege sofort digitalisieren – Tools helfen, den Überblick zu behalten.

Tipp für den „Business-Teil“ als Autor: Eine saubere Positionierung spart später Marketingkosten. Wenn du das Thema angehen willst:
persönliche Marke als Autor aufbauen.

“Übernimm heute die volle Kontrolle über deine Finanzen, damit du morgen die Freiheit hast, nur noch zu schreiben.”

Aus dem Text

 

Dein Buch ist bereit für die Welt

Du hast die Fakten, du hast die Kontrolle. Und jetzt kommt der Teil, der sich gut anfühlt: dein Werk in den Händen zu halten. Ein professionell gedrucktes Buch ist die Krönung deiner Arbeit.

Warte nicht darauf, dass ein Verlag dich entdeckt – entdecke dich selbst. Nutze die Freiheit des Selfpublishings und bringe dein Buch mit CoolLibri.de in erstklassiger Qualität auf den Markt.

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FAQ: Steuern & Selfpublishing für Autorinnen und Autoren

Sind Autorinnen und Autoren in Deutschland Freiberufler?
Ja. Nach § 18 EStG zählt die schriftstellerische Tätigkeit zu den freien Berufen. Autorinnen und Autoren sind klassischerweise Freiberufler.
Muss ich als Autor ein Gewerbe anmelden?
Als reiner Autor musst du in der Regel kein Gewerbe anmelden. Wenn du aber zusätzlich einen Shop betreibst oder Nebenleistungen anbietest, können andere Regeln greifen. Als Orientierung: ELSTER ist der übliche digitale Startpunkt für die steuerliche Erfassung.
Wie melde ich mich beim Finanzamt an?
Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – meist online via ELSTER. Danach bekommst du eine Steuernummer für deine Rechnungen.
Was sind Betriebsausgaben bei Selfpublishern?
Ausgaben, die direkt mit Erstellung und Vermarktung deines Buches zu tun haben (z. B. Lektorat, Cover, Marketing, Software). Sie senken den zu versteuernden Gewinn.
Was bedeutet die 800-Euro-Regel (GWG)?
Anschaffungen bis 800 Euro netto (GWG) können im Jahr des Kaufs sofort voll abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen werden über mehrere Jahre abgeschrieben (bei Laptops meist 3 Jahre). Grundlage: § 6 EStG.
Wie funktioniert die Home-Office-Pauschale?
Im Text: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr. Offizielle Hinweise dazu findest du beim Bundesfinanzministerium.
Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung: Was ist der Unterschied?
Kleinunternehmer: keine Umsatzsteuer ausweisen/abführen nach § 19 UStG, weniger Papierkram.
Regelbesteuerung: Umsatzsteuer-System mit Vorsteuerabzug – mehr Pflichten, oft sinnvoll bei hohen Startkosten.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Mindestens 10 Jahre (siehe § 147 AO). Zusätzlich ist es sinnvoll, Belege sofort zu digitalisieren, um den Überblick zu behalten.

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